Vormundschaften und Pflegschaften

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Art. 6 Abs. 2 GG, § 1 Abs.1 SGB VIII) • als Vormund oder Pfleger übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht aus verschiedenen Gründen nicht wahrnehmen können (§§ 1773 ff BGB) • wir entwickeln Perspektiven und stellen “Weichen“ für Kinder und Jugendliche, indem wir uns als gesetzliche Vertreter aktiv an der Hilfeplanung beteiligen • wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Jugendhilfe und sind verlässliche Partner für Familiengerichte, Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Pflegefamilien und Eltern • wir stehen in regelmäßigem Kontakt zu „unseren“ Kindern und Jugendlichen, sind persönlich für sie erreichbar und beteiligen sie altersentsprechend und frühzeitig an den zu treffenden Entscheidungen • wir werden vom Familiengericht beauftragt und überwacht • wir überprüfen uns selbst durch regelmäßige Supervision und Teilnahme an Fortbildungen
planB - lösungsorientierte prozesse Herwig Möbbeck & Ute Bosse - Möbbeck GbR
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„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Art. 6 Abs. 2 GG, § 1 Abs.1 SGB VIII) • als Vormund oder Pfleger übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht aus verschiedenen Gründen nicht wahrnehmen können (§§ 1773 ff BGB) • wir entwickeln Perspektiven und stellen “Weichen“ für Kinder und Jugendliche, indem wir uns als gesetzliche Vertreter aktiv an der Hilfeplanung beteiligen • wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Jugendhilfe und sind verlässliche Partner für Familiengerichte, Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Pflegefamilien und Eltern • wir stehen in regelmäßigem Kontakt zu „unseren“ Kindern und Jugendlichen, sind persönlich für sie erreichbar und beteiligen sie altersentsprechend und frühzeitig an den zu treffenden Entscheidungen • wir werden vom Familiengericht beauftragt und überwacht • wir überprüfen uns selbst durch regelmäßige Supervision und Teilnahme an Fortbildungen
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